Beschreibung
Willkommen bei Ihrem externen Jugendschutzbeauftragter für Facebook
Kinder und Jugendliche sollen vor schädlicher Einflussnahme auf ihre Entwicklung und Erziehung durch Inhalte in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien geschützt werden. Um diesen Schutz sicherzustellen, verlangt der Gesetzgeber, dass u.a. alle Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte auf Ihrer Internetseite veröffentlichen, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen haben.
Wer braucht einen Jugendschutzbeauftragten?
Jeder Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber hat bereits dann einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn er entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte im Internet veröffentlicht.
Dies ist bereits dann der Fall, wenn Ihre angebotenen Inhalte in Themenbereichen liegen, die regelmäßig auch jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend sind (wie z.B. Erotik, Computerspiele, Video on Demand, etc.).
Können Sie selbst Jugendschutzbeauftragter sein?
Regelmäßig nein, denn:
Wenn Sie sich als Plattform-, Foren-, Blog- und Online-Shopbetreiber selbst als Jugendschutzbeauftragten bestellen, dann wird eine vom Gesetzgeber vorausgesetzte Funktion des Jugendschutzbeauftragten nicht mehr erfüllt.
Hierdurch werden die Anforderungen des § 7 Abs. 1, Abs. 3 JMStV nicht erfüllt, da
bei der Eigenbestellung als Jugendschutzbeauftragter dann nicht mehr eine „Beratung“ oder eine „Beteiligung“ bei der Angebotsplanung gewährleistet werden kann;
die nach § 7 Abs. 4 JMStV implizierten Anforderungen an die Fähigkeiten und Qualifikationen eines Beauftragten in Sachen Jugendschutz in den meisten Fällen nicht erfüllt werden.
Schalten Sie einen externen Jugendschutzbeauftragten ein
Wir stellen Ihnen einen Jugendschutzbeauftragten für Ihre Online-Präsenz. Genießen Sie die zahlreichen Vorzüge eines Jugendschutzbeauftragten aus der IT-Recht Kanzlei:
Wir halten einen Rechtsanwalt in Fällen der Rechtsberatung und gerichtlichen Streitigkeiten für Sie bereit, der jedoch nur kostet, wenn er durch Sie beauftragt wird. So reduzieren Sie Ihre Fix-Kosten, erhalten eine professionelle Begleitung und gewährleisten mit dem Jugendschutzbeauftragten für Facebook Jugendmedienschutz auf einem hohen Niveau.
Die Leistungs-Highlights des Jugendschutzbeauftragten für Facebook
Rechtsanwalt als Jugendschutzbeauftragter in Ihrem Impressum
Beratung im Jugendschutz durch versierte Rechtsanwälte
Kompetenter Ansprechpartner für Ihre Nutzer
Vertrauensgewinn bei Ihren Kunden durch wirksamen Jugendschutz
Kostentransparenz und flexible Vertragslaufzeiten
Jederzeit monatlich kündbar
Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen wegen Nichteinhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben
Nutzen Sie unser Jugendschutzbeauftragter-Logo
Um die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragen nach außen hin auf Ihrer Online-Präsenz zu dokumentieren, können Sie für die Dauer unserer Beauftragung unser Jugendschutzbeauftragter-Logo verwenden
ª mtl., zzgl. USt. (jederzeit monatlich kündbar)